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Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte, für Bilder

 

 

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte

A. Allgemeines

 

  1. Mit dem Download hat der Abnehmer die Vertragsbedingungen akzeptiert und den Text erhalten.
  2. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch SRT-Partner. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen, Rechnungen, Abrechnungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  4. Beiträge, die digital übermittelt wurden, insbesondere durch E-Mail oder in anderer Form der Datenfernübertragung, sind von allen Datenspeichern des Mediums zu löschen, sofern sie nicht mit Billigung von SRT-Partner für eine spätere Nutzung vorgehalten werden.
  5. Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Autor und SRT-Partner von eventuellen presse-, straf- und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen im In- und Ausland durch den Auftraggeber freigestellt werden.

B. Honorare, Zahlungsbedingungen

 

  1. Jede Nutzung der Texte ist honorarpflichtig. Alle Honorare verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren, soweit nicht bereits eine längere Geschäftsverbindung besteht. Die Honorare richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Abnehmer, legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten zugrunde.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Grundlage für die Honorarberechnung sind die beim Angebot genannten Zeichen/Zeilen, auch bei gekürzt veröffentlichten Beiträgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Zusätzliche Nutzungen von Printbeiträgen im Internet oder von Internetbeiträgen im Printbereich werden extra nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft freie Journalisten für den Bereich Wort vergütet. Honorarpflichtig ist auch die Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen/Datenbanken.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass Honorare für Nutzungen im Internet und in Archivsystemen/Datenbanken zeitabhängig berechnet werden. Für die zusätzliche Nutzung auf CD-ROM gilt ein Honoraraufschlag von 10 Prozent.
  7. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unserer Texte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
  8. Das Honorar ist sogleich nach Veröffentlichung fällig, spätestens vier Wochen nach der ausdrücklichen Annahmeerklärung. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

C. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

 

  1. Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrages in den Ausgaben des Mediums, für die er angenommen ist, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Beiträge werden stets begrenzt für bestimmte Nutzungsarten angeboten. Ein Global-Buy-Out von Rechten für sämtliche Nutzungsarten erfolgt nicht. Werden Online-Mediendiensten spezifische Nutzungsrechte eingeräumt, so gilt dies nicht gleichzeitig für die Verwertung in anderen Nutzungsarten (z. B. Printmedien, Rundfunk, CD-ROM) und umgekehrt.
  3. Das Angebot erfolgt - im Falle des Fehlens einer ausdrücklich anderen Vereinbarung - unter der Voraussetzung, dass sich das Medium inhaltlich in deutscher Sprache an Personen im deutschen Sprachraum wendet. Die faktische bzw. technische Möglichkeit, dass eigentlich nicht angesprochene, im Ausland ansässige Personen das Medium außerhalb Deutschlands nutzen, begründet keine weitergehende Nutzungsrechtseinräumung. Eine Nutzung in anderen Sprachfassungen (Übersetzungen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Soweit sich das Medium den Umständen nach an einen deutlich abgrenzbaren spezifischen Personenkreis wendet (z. B. im Wesentlichen an Radsportfans oder Kinder oder Rentner) oder Nutzerbeschränkungen vorsieht (z. B. Zugang nur per Passwort für registrierte Nutzer), so wird im Zweifel das Recht zur Nutzung begrenzt auf diesen Nutzerkreis eingeräumt.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Beitrages auch in anderen Medien auch mit gleichem Nutzerkreis rechnen.
  6. Ein Urhebervermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann.
  7. Der Beitrag darf nicht zum Vorhalten für unbestimmte zukünftige Veröffentlichungen oder für Eigeninformationszwecke durch ein Redaktionsarchiv in ein Datenbanksystem oder dergleichen (Fotocomposing etc.) eingespeichert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine solche Vereinbarung sieht auch Aufschläge auf das Honorar vor.
  8. Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen, Datenbanken und vergleichbaren nicht redaktionell gestalteten Systemen: Die Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen wird gesondert vereinbart. Mindestens ist festzulegen:
    - Der Urhebervermerk wird auch in Archivsystemen und Datenbanken deutlich am Beitrag angebracht.
    - Der Abnehmer trägt beim Betrieb von Archivsystemen oder Datenbanken die alleinige rechtliche Verantwortung für den Daten- und Persönlichkeitsschutz und sonstige Rechte Dritter.
    Der Abnehmer stellt SRT-Partner und den Autor von allen diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei.
  9. Alle Beiträge dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

D. Belegexemplar

 

SRT-Partner hat bei jeder Veröffentlichung seines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss ihm je nach Verwendung ein Belegexemplar, eine digitale Kopie oder ein Ausdruck des veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt werden.

E. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

  1. Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SRT Partner oder der Wohnsitz des Autors.

 

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Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Bildmaterial

A. Allgemeines

 

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
  4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch und binnen einer Woche in schriftlicher Form mitzuteilen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für evtl. bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen.
  5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur Ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
  6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.
  7. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.

B. Honorare

 

  1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
  2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zugrunde.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen lassen.
  5. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
  6. Honorare werden spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.
  7. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (siehe auch Rubrik C "Gebühren, Kosten"). Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.
  8. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
  9. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Lieferschein-Nummer, Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden.

C. Gebühren, Kosten

 

  1. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungskosten und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entsprechenden Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
  2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten in Höhe von € 1,00 pro Dia und Tag fällig. Für zur Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 90 Tage ab Lieferdatum bei Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis zum Datum der Rückgabe ebenfalls die entsprechenden Blockierungskosten erhoben.
  3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten: € 153,00 bei leichter Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt, € 307,00 bei starker Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt. Bei Totalverlust gilt eine Schadensersatzsumme von € 510,00 pro Bild als vereinbart, ohne daß die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
  4. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel der Schadensersatzgebühr.
  5. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.

D. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

 

  1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens erfolgte (§34 Abs.3 Urheberrechtgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß §34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
  2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotographieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen ist die Bildagentur berechtigt, das Fünffache des für die Verwendung üblichen Honorars gemäß der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
  3. Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Wird hiergegen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, einen Schadensersatzbetrag von € 510,00 zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere Genehmigung dupliziert hat oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur angefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung der Bildagentur auszuhändigen.
    Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
  4. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
  5. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
  6. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit der Bildagentur.
  7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
  8. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bildagentur an einen Dritten versandt werden.
  9. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

E. Urheberrechte, Belegexemplar

 

  1. Wir verlangen unter Hinweis auf §12 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.
  2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetztes.
  3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

 

  1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Wolfratshausen.
  3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Und zum Schluß: Entschuldigen Sie, daß es so umfangreiche Regelungen sind. Aber das Leben wird eben immer komplizierter.